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Psychosoziale Prozessbegleitung

Ein Kind, bzw. ihr eigenes Kind wurde sexuell missbraucht oder ist Opfer einer anderen Straftat geworden? Sie überlegen, eine Strafanzeige zu stellen? Sie haben bereits Anzeige erstattet? Es ist nicht auszuschließen, dass Ihr Kind im Rahmen der Gerichtsverhandlung erneut aussagen soll?

Viele kindliche und jugendliche Opfer wissen nicht, was in einem Gerichtsverfahren auf sie zukommt. Diese Unsicherheit beeinträchtigt ihre Aussagefähigkeit.

Vielen fällt es schwer, ihre Angst, Scham und Schuldgefühle zu überwinden und in einer Gerichtsverhandlung über das Erlebte zu sprechen. Möglicherweise leidet Ihr Kind zum Zeitpunkt der Verhandlung noch unter den Folgen.

Mit unserem Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung bieten wir Ihnen altersgemäße Informationen und konkrete Begleitung vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung. Auf diese Weise gelingt es, Ihrem Kind zur Wahrnehmung seiner Opferrechte zu verhelfen, bestehende Ängste abzubauen und damit das Strafverfahren zu erleichtern.

Seit dem 1. Januar 2017 besteht für Kinder und Jugendliche ein Rechtsanspruch auf dieses Unterstützungsangebot in der Strafprozessordnung (§ 406g StPO).

Wir bieten an:

  • Betreuung vor der Hauptverhandlung
  • Begleitung während der Gerichtsverhandlung
  • Beratung nach der Gerichtsverhandlung

Unser Flyer als Download.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:

Psychologische Beratungsstelle Familien- und Erziehungsberatung
Lohstraße 11
49074 Osnabrück
Ansprechpartnerin: Frau Tocke
Telefon 0541 260105 
regina.tocke@remove-this.diakonie-os.de

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