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Hilfeangebote

Manchmal kommt es anders als gedacht: Krankheit, Tod des Lebenspartners, Scheidung, zu viele Ratenzahlungen, Mahnschreiben, Kontopfändung …

Manchmal wird das Geld knapp: Hohe und unerwartete Ausgaben, stagnierendes Einkommen, gekündigter Dispo, ständig Sorgen ob es reichen wird…

Sie fragen sich: Wie lange geht das noch gut? Die Rücklagen werden immer weniger, die Miete und die Energiekosten steigen: Wovon sollen Sie bezahlen, was Sie demnächst neu anschaffen müssen? 

Wenn wirtschaftliche Probleme aufgeschoben werden entwickeln sich handfeste Krisen, die die Lebensqualität sehr einschränken können, z.B. durch schlaflose Nächte, ständige Zukunftsängste oder Verstimmungen bis hin zu Depressionen. Auch wenn Sie nur finanzielle Probleme aber noch keine Schulden haben, beraten wir Sie, um eine Verschuldung zu vermeiden. Damit Sie wieder selbstbestimmter leben können, bieten wir unsere Beratung:

Pfändungsschutzkonto

Ihr Konto ist aufgrund einer Pfändung gesperrt und Sie kommen nicht mehr an Ihr Geld? Dann kann die Einrichtung eines  Pfändungsschutzkontos - auch P-Konto genannt – eine effektive und unumgängliche Lösung sein. 

Wie funktioniert die Einrichtung eines P-Kontos? Zuerst gehen Sie zu Ihrer Bank und stellen einen Antrag auf Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto. Dann werden nach kurzer Zeit alle Zahlungseingänge bis zu einer Summe von 1.410 € monatlich auf ihrem Konto geschützt (Stand 01.07.2023). 

Wenn mehrere Personen in Ihrem Haushalt leben, Kindergeld auf das Konto eingeht oder Sie Unterhalt zahlen, kann dieser Freibetrag erhöht werden. Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung, die z.B. das Jobcenter, die Familienkasse oder unsere Schuldnerberatungsstelle ausstellt.

Als Beratungsstelle sind wir verpflichtet, nur uns gegenüber bewiesene Sachverhalte zu bescheinigen. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch, welche Nachweise Sie zum Beratungstermin mitbringen müssen. Das Ausstellen der Bescheinigungen ist für die Ratsuchenden kostenfrei.

Online Beratung

Umfangreiche Langzeit-Beratungen sind Online nicht möglich. Einzelne Fragen beantworten wir gerne online und anonym! Anschließend bieten wir gerne die direkte Kontaktaufnahme und die Vereinbarung eines vertraulichen Beratungsgespräches in einer unserer Beratungsstellen an.

Hier geht es weiter zur Online Beratung.

Mietschulden / Energieschulden

Für die allermeisten Haushalte ist es selbstverständlich, pünktlich die monatlichen Abschläge für Miete, Strom- und/ oder Heizkosten zu zahlen. Werden diese laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht eingehalten, entstehen Schulden und damit verbunden empfindliche Folgen. 

Zunächst erhalten diese Haushalte Mahnschreiben. Später kann die Kündigung des Mietverhältnisses oder die Sperre der Lieferung angedroht werden. 

Kommen Sie möglichst früh in die Beratung, damit diese Konsequenzen vermieden werden können. Manchmal findet sich eine Lösung in einer Stundungs- bzw. Rückzahlungsvereinbarung oder der Übernahme durch Dritte/ Sozialleistungsträger.

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