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Insolvenzberatung

Für viele Menschen mit Schulden ist das Verbraucher-Insolvenzverfahren ein hilfreicher Weg zur Entschuldung. 

Wir geben Ihnen alle wichtigen Informationen rund um das Thema Insolvenz. Wir führen für Sie den notwendigen außergerichtlichen Einigungsversuch gemäß InsO durch und stellen die entsprechende Bescheinigung aus. 

Außerdem unterstützen wir Sie bei der Antragstellung für den gerichtlichen Teil des Verbraucherinsolvenzverfahrens und im eröffneten Verfahren.

Unsere Diakonie- Schuldner- Beratungsstellen sind als geeignete Stelle für die Verhandlung mit Gläubigern und die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 305 Absatz 1 Nr. 1 InsO in Niedersachsen anerkannt.

Außergerichtlicher Einigungsversuch

Der außergerichtliche Einigungsversuch gemäß § 305 InsO ist in Niedersachsen für Ratsuchenden kostenfrei, die Anspruch auf Beratungshilfe haben. Über die genauen Einzelheiten informieren Sie unsere Berater rechtzeitig vor Beginn der Verhandlungen mit den Gläubigern.

Begleitung während des Insolvenzverfahrens

Während der dreijährigen Laufzeit eines Verbraucher- Insolvenzverfahren können die verschiedensten Probleme auftauchen. Nicht alle Probleme müssen zwangsläufig in einen Abbruch des Verfahrens führen. Unser Tipp: Bitte halten Sie sich konsequent an die Regeln des Insolvenzrechts, um ein Scheitern zu vermeiden! 

Sobald Ihnen bekannt wird, dass Sie eine Regel verletzt haben, wenden Sie sich bitte umgehend an eine Schuldnerberatungsstelle. 

Dasselbe gilt auch, wenn Ihnen das Versagen der Restschuldbefreiung mündlich angedroht oder schriftlich angekündigt wurde. Bevor Sie selbst handeln, lassen Sie sich beraten! 

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